Mancher Billigstrom-Anbieter im Internet setzt laut Medienberichten auf eine Mischung aus anlocken und abzocken. Vorsicht vor diesen 5 Fallen!

Die Stadtwerke Ingolstadt setzen auf faire und stabile Strompreise und viel Engagement für Ingolstadt und seine Menschen. Das ist nicht nur Unternehmensphilosophie, sondern auch unabhängig bestätigt, etwa durch die erneute Auszeichnung als „Top-Lokalversorger 2017“.

Anlocken und abzocken

So mancher Billigstrom-Anbieter im Internet setzt dagegen auf eine Mischung aus anlocken und abzocken, wie Spiegel Online und das Magazin Stern berichten. So bieten diese Versorger im ersten Jahr oft hohe Wechselboni an, um neue Kunden zu gewinnen.  Kehrseite dieser Strategie ist aber, dass dies für die Anbieter richtig ins Geld geht.

Laut einer Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney verloren  die 15 günstigsten Stromversorger 2015 mit jedem neuen Kunden im ersten Jahr mehr als 150 Euro. Und dieses Geld versuchen sie sich natürlich zurückzuholen – laut Spiegel Online und Stern immer wieder auch mit nicht ganz sauberen Tricks. 

Hier sind die 5 häufigsten Fallen, in die Verbraucher immer wieder tappen:

Falle 1: Verdeckte Preiserhöhung

Im ersten Jahr ist der Preis günstig, im zweiten Jahr steigt er deutlich. Spiegel Online nennt Beispiele von fast 30 Prozent Preiserhöhung. Dem Kunden steht dann zwar ein Sonderkündigungsrecht zu. Das kann er aber nur nutzen, wenn er von der Erhöhung überhaupt etwas mitbekommt. Zwar müssen die Versorger informieren, sie versuchen das aber so unauffällig wie möglich, um den Kunden von einer Kündigung abzuhalten. Die Maschen dabei seien vielfältig, warnt Spiegel Online: Oft werden E-Mails mit harmlosen Betreffzeilen versschickt, Schreiben, die nach Werbepost aussehen und oft gleich im Papierkorb landen oder ellenlange Briefe, die der Preiserhöhung lediglich zwei Sätze irgendwo in der Textmitte widmen.

Falle 2: Unfairer Tarif

Überteuerte Paket-Tarife oder Vorauskasse sollten eigentlich längst vom Markt verschwunden sein, doch es gibt sie immer noch. Und das kann teuer werden, wie der Stern weiß.

Falle 3: Bonus verdeckt Kosten für Folgejahre

Auf den ersten Blick wirkt ein Angebot günstig, ist dies aber nur wegen des Wechselbonus‘. Fällt der Bonus in den Folgejahren weg, zahlt der Kunde drauf.

Falle 4:  Bonus wird gar nicht bezahlt

Der Stern warnt davor, dass manche Anbieter versuchen, den Bonus stillschweigend unter den Tisch fallen zu lassen und nur zahlen, wenn ihn der Kunde aktiv einfordert. Auch versteckte Vertragsklauseln, die eine Bonusauszahlung aus fadenscheinigen Gründen verhindern, kämen immer wieder vor.

Falle 5: Ärger bei der Kündigung

So mancher Versorger legt bei der Kündigung maximale Hindernisse in den Weg des wechselwilligen Kunden. Etwa werden nur Kündigungen per Brief mit Originalunterschrift akzeptiert oder man versucht, auf den letzten Drücker noch mit allerlei Tricks den Jahresbonus einzusparen.

Update Mai 2018:
Aktuell geht die Verbraucherzentrale NRW gegen verdeckte Preiserhöhungen vor. Lesen Sie dazu auch den Artikel im Handelsblatt.

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