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Update: Gesetzesänderung zum 28.07.2023

Seit einer Änderung in der Gesetzgebung werden nur noch Strommengenbescheinigungen von Fahrzeugen anerkannt, für die ein eigener Schätzwert für die Fahrzeugklasse vorliegt. Für zulassungsfreie Fahrzeuge (z.B. Roller L1e) sind derzeit keine Schätzwerte verfügbar und daher ist ab sofort keine Bescheinigung mehr möglich. Anträge von Fahrzeugen ohne Schätzwert werden von unserer THG-Quoten-Plattform automatisch abgelehnt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sie fahren ein vollelektrisches Fahrzeug? Das ist bares Geld wert. Die Bundesregierung belohnt Ihre Einsparung von Treibhausgasemissionen mit der Ausgabe sogenannter THG-Quoten. Wer noch mehr über die THG-Quote wissen möchte, findet alle Informationen und häufige Fragen (FAQ) hier auf unserer Homepage. Aber nicht nur Fahrer eines Elektroautos können über unser Serviceportal von der THG-Quote profitieren. Die jährliche Prämie gibt es nun auch für elektrische Zweiräder, die eine Zulassung haben.

THG-Quote noch nicht beantragt?

Sichern Sie sich jetzt Ihre attraktive THG-Prämie für das aktuelle Jahr. Diese können Sie ganz einfach hier beantragen. Und das Beste: Für Privatpersonen ist die Prämie steuerfrei! Auch gewerbliche Kunden können unseren THG-Quoten-Service in Anspruch nehmen und erhalten dabei die Mehrwertsteuer on top ausgezahlt.

THG-Prämienzahlung auch für bestimmte E-Zweiräder möglich

Was viele nicht wissen: Der THG-Quoten-Service kann auch für elektrische Zweiräder in Anspruch genommen werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Halter (privat oder gewerblich) von E-Krafträdern ab der Fahrzeugklasse L3e (über 45 km/h) sind grundsätzlich prämienberechtigt. Voraussetzung für die Antragsstellung ist, dass eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 für das E-Zweirad („großes Kennzeichen“) vorliegt. Dann wird die THG-Quote laut aktuellem Stand in derselben Höhe vergütet wie ein E-Auto. Und das lohnt sich, wenn man bedenkt, dass ein E-Zweirad in der Anschaffung viel günstiger ist als ein E-Auto.

Wichtig: Die THG-Quote kann nicht für E-Scooter bzw. elektrische Zweiräder beantragt werden, die unter 25 km/h schnell sind.

Mit freiwilliger Zulassung auch für kleine Elektroroller und S-Pedelecs

Normalerweise sind Kleinkrafträder (bis 45 km/h) und S-Pedelecs nicht förderfähig, da diese keine Zulassungsbescheinigung haben. Jedoch können auch Halter dieser Fahrzeuge in den Genuss der Förderung kommen, sozusagen durch eine Hintertür. Dafür muss das Fahrzeug freiwillig angemeldet werden. Für diesen legalen Trick benötigt die Zulassungsstelle den Personalausweis, die eVB-Nummer („elektronische Versicherungsbestätigung“) und eine gültige Betriebserlaubnis. Zusätzlich müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

•             Das Fahrzeug fährt schneller als 25 km/h und darf max. 45 km/h schnell sein.

•             Der Fahrer eines E-Rollers und S-Pedelecs muss mindestens den Führerschein der Klasse AM oder den Autoführerschein (Klasse B) besitzen.

Für die freiwillige Zulassung fallen Gebühren an. Dennoch ist die THG-Prämie aktuell i.d.R. deutlich höher, sodass sich die Aktion auf jeden Fall lohnen müsste. Informieren Sie sich im Voraus jedoch genau, welche Kosten durch die freiwillige Zulassung auf Sie zukommen und ob es für Sie und Ihr Elektrozweirad Sinn macht.


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