SWI geben gesunkene Kosten seit 1. Juli an ihre Kunden weiter

1. EEG-Umlage bei Energiebezug

Was ist die EEG-Umlage?

Im Jahr 2000 als bundesweite Abgabe eingeführt, dient die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz dazu, den Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu fördern. Diese Umlage wird der Einfachheit durch den Energieversorger eingenommen und von diesem dann vollständig abgeführt. Die EEG-Umlage ist fester Bestandteil des Strompreises, welchen Sie bezahlen. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt sie netto 3,723 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.

Was passiert mit der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022?

Um die wirtschaftlichen Folgen für die Verbraucher durch die aktuelle Situation an den weltweiten Energiemärkten abzufedern, wird die EEG-Umlage nach dem EEG-Entlastungsgesetz im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 auf 0,00 Cent abgesenkt. Die sich daraus ergebende Entlastung müssen die Energieversorger in vollem Umfang an Ihre Kunden weitergeben.

Was bedeutet die Absenkung der Umlage konkret für mich?

Konkret bedeutet das, dass Sie ab dem 1. Juli keine EEG-Umlage über Ihre Stromrechnung mehr bezahlen müssen. Diese Entlastung werden die SWI selbstverständlich an Sie weitergeben und entsprechend ab dem 1. Juli 2022 in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen. Eine Anpassung Ihrer monatlichen Abschläge wird vorerst nicht vorgenommen.

Muss ich zum 01.07.2022 meinen Zählerstand mitteilen?

Nein, es besteht keine Notwendigkeit, einen Zählerstand zu übermitteln. Die Stadtwerke werden Ihren Zählerstand zum 1. Juli 2022 rechnerisch auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs ermitteln. Selbstverständlich können Sie Ihren Zählerstand zum 30. Juni 2022 aber auch selbst ablesen und direkt online übermitteln.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird zukünftig aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ EFK finanziert.

 

2. EEG-Umlage als Anlagenbetreiber

Was gilt, wenn ich die EEG-Umlage auf meinen Eigenverbrauch zahlen muss?

In §61 des EEG ist festgelegt, dass auch auf selbst erzeugten und verbrauchten Strom die EEG-Umlage gezahlt werden muss, insofern Sie eine EEG-Anlage mit einer Leistung von mehr als 30kWp betreiben. Auch hier gilt die Absenkung der EEG-Umlage auf 0,00 Cent, welche in diesem Fall der Netzbetreiber in vollem Umfang an Sie weitergeben muss. Dies wird entsprechend ab dem 1. Juli 2022 in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung Ihrer monatlichen Abschläge wird vorerst nicht vorgenommen.

Muss ich zum 01.07.2022 meinen Zählerstand mitteilen?

Nein, es besteht keine Notwendigkeit, einen Zählerstand zu übermitteln. Die Stadtwerke werden Ihren Zählerstand zum 1. Juli 2022 rechnerisch auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs ermitteln. Selbstverständlich können Sie Ihren Zählerstand zum 30. Juni 2022 aber auch selbst ablesen und direkt online übermitteln.


Artikel teilen

News

Stromleitungen sind die Lebensadern einer modernen Stadt und der Strombedarf steigt beständig – gerade im Ingolstädter Süden. Vor allem der…

Weiterlesen

Ein Konsortium aus acht Unternehmen präsentiert Ergebnisse zu „HyPipe Bavaria“

Weiterlesen

Im Süden der Stadt wird es einen weiteren Schnellladepark geben

Weiterlesen

Stadtwerke geben Wegfall der Gasumlage und vorgesehene Mehrwertsteuersenkung auf Gas vollständig an Kunden weiter

Weiterlesen

Gemeinsam gegen die Energiekrise: Wir helfen beim Sparen und bieten Unterstützung für Bedürftige

Weiterlesen

Jugendliche verwandeln Stromkästen in Kunstwerke

Weiterlesen

Künftig keine Förderung mehr für Heizungen, die Gas verbrauchen

Weiterlesen

0800/8000 230

Sie erreichen uns montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und mittwochs und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Kundencenter in der Ringlerstraße

Mo,Di, Do: 8 - 17 Uhr, Mi, Fr: 8 – 13 Uhr

Anfahrt

Kundencenter in der Mauthstraße

Mo - Fr: 10 - 18 Uhr, Sa: 9 - 13 Uhr

Anfahrt

Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH

Ringlerstraße 28 | 85057 Ingolstadt