THG-Quoten-Service der SWI: Jetzt mit dem E-Auto jährlich Geld verdienen!

Sie fahren ein vollelektrisches Fahrzeug? Das ist jetzt bares Geld wert. Die Bundesregierung belohnt Ihre Einsparung von Treibhausgasemissionen ab sofort mit der Ausgabe sogenannter THG-Quoten. Dafür erhalten Sie eine attraktive Geldprämie in Höhe von 60 € für 2024. 

Den THG-Quoten-Service der SWI gibt es jetzt auch für gewerbliche Kunden: Erhalten Sie jetzt 60 € netto für 2024 für E-Fahrzeuge in Ihrem Betrieb. Sollten Sie den THG-Quoten-Service für mehr als 20 Fahrzeuge nutzen wollen, schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an e-mobil@sw-i.de.

Wie funktioniert's?

Ganz einfach: Sie registrieren Ihr vollelektrisches Fahrzeug (Achtung: gilt nicht für Plug-In Hybride!) einmalig auf unserer THG-Plattform und wir übernehmen ganz unkompliziert alles Weitere für Sie. Die Registrierung ist für Sie komplett kostenlos!

1. Unterlagen vorbereiten

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres reinen Elektrofahrzeugs
  • Bankverbindungsdaten

2. QR-Code scannen und registrieren

Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone / Tablet oder klicken auf den Button „Jetzt registrieren“.

3. Zurücklehnen und Prämie erhalten

Nach der Registrierung erledigt SWI alles Weitere für Sie: Wir registrieren Ihr E-Fahrzeug und fordern die THG-Quoten-Bescheinigung beim Umweltbundesamt an. Dies kann seitens der Behörde einige Wochen in Anspruch nehmen. Sobald die Bescheinigung vorliegt, überweisen wir Ihnen schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von vier Wochen, die vereinbarte Prämie direkt auf Ihr Konto!

Ausführliche Informationen und die Antwort auf viele Fragen finden Sie weiter unten in unseren FAQs und unserem Erklärfilm.

Neu: THG-Quoten-Portal

Ganz neu können Sie den Status Ihrer THG-Quote nun auch selbst in unserem Portal verfolgen.

Registrieren Sie sich dafür einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse unter folgendem Link swi.thg-quoten.de/portal und erhalten jederzeit Zugriff zum aktuellen Stand der Bearbeitung.

Mit der Registrierung im THG-Quoten-Portal, haben Sie folgende Vorteile:

•            Einsicht in den aktuellen Status Ihres Antrags

•            Einsicht in die Details Ihres Antrags

•            Die Möglichkeit, weitere Anträge für das aktuelle Jahr zu stellen

•            Eine komplette Übersicht für alle Ihre Anträge, wenn Sie mehrere Fahrzeuge registriert haben

•            Registrierte Fahrzeuge schneller und einfacher für zukünftige Verpflichtungsjahre einreichen

THG-Quotenhandel – Häufige Fragen & Antworten

Fragen zum THG-Quotenportal und der Registrierung:

Welche Fahrzeuge kann ich registrieren, um mir die Prämie für die THG-Quote zu sichern?

Es können ausschließlich reine Elektro-Fahrzeuge registriert werden, die mit einem Elektromotor als einzige Antriebsart betrieben werden. Hybrid-Autos (auch Plug-In Hybride), herkömmliche Verbrenner-Autos, Erdgas- sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind nicht für die Registrierung zugelassen und erhalten kein THG-Quoten-Zertifikat vom Umweltbundesamt.

Auch elektrische Zweiräder sind für den Anspruch der THG-Quote berechtigt. Mehr Infos finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Wer darf sich registrieren?

Der THG-Quotenservice der SWI wird für Privatkunden, d.h. Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Deutschland sowie Gewerbekunden mit Sitz in Deutschland angeboten. Voraussetzung ist der Besitz eines reinen Elektrofahrzeugs.

Wie hoch ist die jährliche Vergütung?

Die aktuelle Höhe der Vergütung wird in unserem THG-Quoten-Portal angezeigt. Die Höhe der Vergütung berechnet sich anhand aktuell gehandelter THG-Quoten-Marktpreise und kann je nach derzeitigem Marktpreisniveau von den SWI angepasst werden. In der Regel sind die Preise jedoch über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten konstant. Die Höhe der Vergütung wird Ihnen gleich zu Beginn im THG-Quoten-Portal angezeigt und ist für Sie nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs garantiert, wenn das Umweltbundesamt die THG-Quote erfolgreich bescheinigt.

Wie hoch ist die jährliche Vergütung für Gewerbekunden?

Die aktuelle Höhe der Vergütung wird in unserem THG-Quoten-Portal angezeigt. Die Höhe der Vergütung berechnet sich anhand aktuell gehandelter THG-Quoten-Marktpreise und kann je nach derzeitigem Marktpreisniveau von den SWI angepasst werden. In der Regel sind die Preise jedoch über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten konstant. Die Höhe der Vergütung wird Ihnen gleich zu Beginn im THG-Quoten-Portal angezeigt und ist für Sie nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs garantiert, wenn das Umweltbundesamt die THG-Quote erfolgreich bescheinigt.

Umsatzsteuerpflichtige Gewerbekunden erhalten zusätzlich zur angezeigten Prämie die Umsatzsteuer in der aktuell gültigen Höhe (derzeit 19 Prozent).

Kann ich mein Dienstfahrzeug registrieren?

Ja, Sie können auch Ihr Dienstfahrzeug unter folgenden Voraussetzungen registrieren: Sofern das Batterieelektrofahrzeug auf Ihren Arbeitgeber zugelassen ist, muss es Ihnen jedoch zur ständigen privaten Nutzung überlassen werden und Sie benötigen die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers zur Abgabe der THG-Quote. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber.

Kann ich mein Leasing-Fahrzeug registrieren?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn Sie der Fahrzeughalter sind und den Fahrzeugschein besitzen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Leasing-Gesellschaft und erfragen dort Ihre Berechtigung für die THG-Quoten-Vermarktung.

Was benötige ich, um mein E-Auto zu registrieren?

Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder Tablet mit Kamera und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) Ihres E-Fahrzeugs. Ebenso können Sie einen Desktop-PC verwenden und für das Foto Ihrer Zulassungsbescheinigung die Uploadfunktion nutzen. Halten Sie bitte zusätzlich Ihre Kontodaten bereit.

Kann ich auch mehrere E-Autos registrieren?

Ja, Sie können bis zu 20 E-Fahrzeuge für jede hinterlegte Bankverbindung registrieren.

Woher weiß ich, ob die Registrierung erfolgreich war?

Nach der Registrierung in unserem THG-Quoten-Portal erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Wurde Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet und ein Zertifikat vom Umweltbundesamt erstellt, erhalten Sie erneut eine Bestätigung per E-Mail.

Warum erhalte ich keine Bestätigungsmail?

Bitte haben Sie einen Moment Geduld. Es kann einige Minuten dauern, bis Sie die Bestätigungs-E-Mail von uns erhalten. Falls diese auch danach nicht im Posteingang zu finden ist, prüfen Sie bitte Ihren Spamordner. Sollten Sie auch nach längerer Zeit sicher keine E-Mail von uns bekommen haben, melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice.

Wo kann ich den Status meines THG-Quoten-Antrags verfolgen?

Den aktuellen Status Ihres Antrags können Sie jederzeit in unserem THG-Quoten-Portal einsehen.

Registrieren Sie sich dafür einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse unter folgendem Link https://swi.thg-quoten.de/portal und erhalten Zugriff auf den aktuellen Stand der Bearbeitung.

Hinweis: Die E-Mail-Adresse für die Portalregistrierung muss der E-Mail-Adresse des THG-Quoten-Antrags entsprechen.

Wie lange dauert es, bis die Vergütung für meine THG-Quote ausbezahlt wird?

Nach erfolgreicher Zertifizierung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt erfolgt die Auszahlung innerhalb von 4 Wochen. Die Mengen werden wöchentlich gebündelt übermittelt.

Bis wann kann ich die THG-Quote für das laufende Jahr beantragen?

Die Registrierung Ihres reinen Batterieelektrofahrzeugs für das laufende Verpflichtungsjahr ist jeweils bis zum 01.11. eines Jahres möglich. Sie erhalten die Vergütung immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs bis zu diesem Stichtag. Wird Ihr Fahrzeug erst später (nach dem 01.11.) zugelassen, können Sie die THG-Quote für das darauffolgende Verpflichtungsjahr beantragen, nicht jedoch für das laufende Jahr.

Kann ich die THG-Quote auch für das Vorjahr beantragen?

Eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist leider nicht möglich.

Muss ich die THG-Quote jährlich neu beantragen?

Nach erstmaliger Registrierung kontaktieren wir Sie automatisch zu Beginn eines neuen Jahres und bitten um Ihre erneute Registrierung.

Ich habe mein Elektroauto gebraucht gekauft. Was passiert, wenn der Vorbesitzer die THG-Quote für dieses Jahr bereits beantragt hat?

Leider kann in diesem Fall die THG-Quote für das laufende Jahr nicht erneut beantragt werden, da pro Kalenderjahr nur eine Registrierung und Auszahlung der Vergütung möglich ist. Im nächsten Jahr sind Sie jedoch der THG-Quoten-Berechtigte.

Muss ich eine Wallbox oder Ladesäule besitzen, um meine THG-Quote registrieren zu können?

Nein, das ist nicht erforderlich. Auch Daten zu dem verbrauchten Strom oder den gefahrenen Kilometern sind nicht erforderlich.
 

Muss die jährliche Auszahlung versteuert werden?

Nach neusten Erkenntnissen ist die jährliche THG-Quoten-Prämie für Privatpersonen steuerfrei! Das bedeutet, der Erhalt der Prämie ist keine steuerbare Leistung und unterliegt nicht der Einkommenssteuerpflicht. Gemäß einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 22 Nr. 3 EstG und stellt somit keine Einkunft aus sonstigen Leistungen dar. Dies ist eine „bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung“. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir keine Steuerberatung vornehmen können und dürfen und empfehlen Ihnen, sich direkt an Ihren Steuerberater zu wenden.

Fragen zum THG-Quotenhandel:

Was bedeutet „THG“?

THG ist die Abkürzung für Treibhausgase. Damit sind Gase gemeint, die maßgeblich zum Treibhauseffekt, also der Temperaturerhöhung in der Atmosphäre, beitragen. Diese sind im Wesentlichen: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), HFKW und FKW. Der erhöhte Ausstoß von Treibhausgasen hat bereits zu einer deutlichen Erderwärmung geführt, die negative Auswirkungen auf das Klima hat wie z.B. das Abschmelzen der Gletscher oder häufigere Extremwetterlagen. Durch die Begrenzung bzw. Senkung der Treibhausgasemissionen, soll der Temperaturanstieg auf der Erde minimiert werden.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen zum THG-Quotenhandel?

Im Wesentlichen sind die Bestimmungen im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt.

Wer in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringt (z.B. Mineralölunternehmen), verpflichtet sich, die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe, um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern. Diese Minderung wird Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) genannt. Erfolgt die Minderungen nicht, hat der Inverkehrbringer hohe Strafzahlungen zu leisten. Gemäß der 38. ⁠BImSchV⁠ ist das Umweltbundesamt zuständig für die Prüfung der in Verkehr gebrachte Kraftstoffe und zertifiziert die eingesparten THG-Emissionen.

In Verkehr gebrachte fossile Kraftstoffe wie z.B. Benzin oder Diesel bekommen einen bestimmten Emissionswert zugeschrieben. Strom für Elektroautos weist dem gegenüber niedrigere Emissionen aus und kann daher genutzt werden, um die Minderungsquote zu erfüllen, d.h. die bereits emittierten THG-Emissionen positiv auszugleichen. Zum Beispiel Mineralölfirmen kaufen daher die eingesparten Emissionen in Form von Umweltzertifikaten, um die Treibhausgasminderung zu erreichen.

Wird durch die THG-Quote ein positiver Effekt für die Umwelt und das Klima geschaffen?

Mit der THG-Quote schafft die Bundesregierung eine Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossilen Produkten hin zu erneuerbaren Energien im Verkehr. Dadurch wird der emissionsfreie Verkehr subventioniert wohingegen THG-Emissionen mit einem jährlichen Referenzwert begrenzt und finanziell stärker belastet werden. So soll mittel- bis langfristig ein kompletter Umstieg zu emissionsfreier Mobilität erreicht werden.

Wie hoch ist die Treibhausgasminderungsquote?

Die Quote, um die Inverkehrbringer Ihre Emissionen senken müssen, beträgt für das Jahr 2022 7 Prozent, für 2023 bereits 8 Prozent und soll laut Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit schrittweise auf 25 Prozent im Jahr 2030 steigen. Für Strom aus öffentlichen Ladepunkten, privaten E-Autos und Fahrzeugflotten werden die Mengen der THG-Quote mit dem Faktor 3 angerechnet.
 

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Sie erreichen uns montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und mittwochs und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.

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