Ihre Rechnung - im Detail erklärt

Weitere Fragen zur Rechnung

Nein, als unser Kunde zahlen Sie elf Mal im Jahr einen Abschlag für Ihre Energieversorgung, nicht zwölf Mal. Der Abschlag wird immer zum Letzten eines jeden Monats fällig und errechnet sich aus Ihrem Verbrauch und dem jeweiligen Energiepreis für Strom und Gas. Im zwölften Monat - im Regelfall im Oktober - erhalten Sie dann Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Diese ersetzt die Abschlagszahlung im Monat der Jahresverbrauchsabrechnung. 

Auf dem Deckblatt zur Jahresverbrauchsabrechnung ist unter dem Punkt „abzüglich berechneter Abschläge“ der im vergangenen Geschäftsjahr (im Regelfall von Oktober des Vorjahres bis September dieses Jahres) von Ihnen bezahlte Gesamtbetrag an Abschlagszahlungen aufgeführt. Waren Sie das gesamte Geschäftsjahr unser Kunde und haben Sie alle Abschläge ausgeglichen, summiert sich hier der Betrag von elf Abschlägen (von November des Vorjahres bis September des aktuellen Jahres. Bei einem Umzug während des Jahres finden Sie hier die Summe von entsprechend weniger Abschlägen, abhängig von Ihrem An- bzw. Abmeldedatum. Sollte ein Abschlag zu viel bezahlt worden sein oder eine Zahlung wurde ausgesetzt, sehen Sie dies unter dem Punkt „zuzüglich bestehendes Guthaben / Forderung“.

Der Abschlagsbetrag wird jedes Jahr anhand Ihres neuen Verbrauches und der aktuellen Energiepreise für Strom und Gas neu berechnet. Wenn Sie im Jahr zuvor weniger Energie verbraucht haben, dann senken wir für das Folgejahr natürlich auch Ihren monatlichen Abschlag.

Eine Veränderung Ihres Energiebedarfes kann unterschiedliche Gründe haben. Zum einen kann dies an äußeren Einflüssen aufgrund eines langen und sehr kalten Winters liegen. Auch ältere Elektrogeräte, die viel Strom verbrauchen, können eine Erklärung sein. Vielleicht hat sich aber auch etwas an Ihrem Nutzungsverhalten geändert? Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach Energiefressern. Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an Energiesparmöglichkeiten an: kostenlose Messgeräte zum Ausleihen, Energiespar-Broschüren oder auch eine persönliche und individuelle Energieberatung. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne.

Erdgas ist ein Naturprodukt. Da der Energie- und Wärmegehalt je Kubikmeter Gas schwankt, wird Gas nicht direkt nach Kubikmeter, sondern nach seinem Wärmeinhalt in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Dies wird „thermische Gasabrechnung“ genannt. Die abgenommene Gasmenge wird am Zähler in Kubikmeter (m³) gemessen. Die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden erfolgt unter Berücksichtigung des so genannten Gasfaktors:

Betriebskubikmeter x Brennwert im Normzustand x Zustands-Zahl = Verbrauch in kWh

Erläuterung der Variablen:

  • Betriebskubikmeter
    Dies ist der unter Betriebsbedingungen (Druck, Höhenlage und Gastemperatur) ermittelte volumetrische Verbrauch.
     
  • Brennwert
    Der Brennwert bestimmt den Energiegehalt des Gases. Erdgas ist ein biologisches Produkt, sodass der Energiegehalt schwanken kann. Der Brennwert wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert des jeweiligen Abrechnungszeitraums in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.
     
  • Zustands-Zahl
    Beim Gas unterscheidet man zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand. Der Betriebszustand ist der Zustand an der Abnahmestelle, also Ihrem Gaszähler. Das Gasvolumen wird hier durch verschiedene Faktoren beeinflusst, beispielsweise die durchschnittliche Temperatur, die Höhenlage und den Luftdruck. Am Gaszähler wird ermittelt, wie viel Gas (im Betriebszustand) verbraucht wurde, abgerechnet wird jedoch im Normzustand. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Mit diesem Faktor wird das gelieferte Gas an Ihrer Abnahmestelle in den Normzustand zurückgerechnet.

Die Jahresverbrauchsabrechnung wird einmal jährlich mit Stichtag 30.09. erstellt und im Laufe des Oktobers an die Kundinnen und Kunden versendet. 

Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. wenn sich Preise, Umlagen oder Steuern ändern. Durch diese Abgrenzung ist gewährleistet, dass der Verbrauch dem jeweiligen Preis zugeordnet werden kann.

Bei einem Leerstand ist der Verbrauch geringer gegenüber einer bewohnten Wohnung. Zu dem minimalen Verbrauch wird der Grundpreis in Rechnung gestellt. Dieser enthält alle Fixkosten wie Messpreis, Aufwendungen für Abrechnung, Stromzählerbereitstellung und -miete und weitere Kosten.

Als Strommix bezeichnet man die prozentuale Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, der an die Endverbraucher abgegeben wird.

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Es regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter in vermieteten Gebäuden, basierend auf den Treibhausgasemissionen des Gebäudes. Die Berechnung und Aufteilung der Kosten liegt in der Regel beim Vermieter. Mieter, die sich selbst mit Wärme versorgen, können diese Berechnung selbst durchführen und ihren Vermieter um Erstattung bitten

Das Gesetz gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse, nicht jedoch für strombetriebene Heizungen wie Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen.

Für die Nutzung des Verteilnetzes wird Ihrem Energieversorger ein sogenanntes Netznutzungsentgelt für den Transport und die Verteilung der Energie berechnet. Diese werden auf Ihrer Energierechnung ausgewiesen. Die Höhe wird dem Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur genehmigt.

Der zu zahlende Betrag entspricht dem Rechnungsbetrag abzüglich der geleisteten Abschlagszahlungen.  Auf Basis Ihres Energieverbrauchs und Ihrer Zahlungen für Ihr letztes Verbrauchsjahr ergibt sich ein Restbetrag (Nachzahlung) oder ein Guthaben. Wichtig: Der Guthabenbetrag wird mit einem Minus vor dem Betrag ausgewiesen.

Wenn Sie Ihren Energieverbrauch noch nicht einschätzen können, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst an den Durchschnittswerten zu orientieren. 

Strom: 
Haushaltsgröße (Ø-Stromverbrauch) 

  • 1 Person (1200 kWh)
  • 2 Personen (1800 kWh)
  • 3 Personen (2400 kWh)
  • 4 Personen (3000 kWh)
  • 5 Personen (3600 kWh)
  • 6 Personen (4200 kWh)


Gas:
Wohnungsgröße (Ø-Verbrauch) 

  • 50 m² (14000 kWh)
  • 80 m² (16300 kWh)
  • 100 m² (18200 kWh)
  • 150 m² (23800 kWh)
  • 170 m² (27300 kWh)
  • 200 m² (30000 kWh)

Hin und wieder kann es auch vorkommen, dass Rechnungen korrigiert werden müssen. Rechnungskorrekturen werden einmal im Monat erstellt. Es kann also bis zu 6 Wochen dauern, bis Sie Ihre Rechnungskorrektur erhalten. 

Abschlagsbetrag

Die Abschläge sind jeweils am letzten Tag des Monats fällig.

Da unser Abschlagsbetrag immer erst am Letzten des jeweiligen Monates fällig wird, kann es - gerade am Wochenende oder an Feiertagen - zu einer Buchung am Ersten des Folgemonats kommen. Deshalb sehen Sie dann Ihren Abschlagsbetrag  z.B. für September als Abbuchung Anfang Oktober auf Ihrem Kontoauszug. Dies kann auch in anderen Monaten vorkommen. 

Nach Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln wir auf der Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs und der aktuellen Preise die neue Abschlagshöhe. Die Fälligkeitstermine und die neuen Abschläge teilen wir Ihnen auf der ersten Seite der Jahresverbrauchsabrechnung mit.

Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechnungsjahres nicht. 

Die Höhe der Abschlagsbeträge bei Neuverträgen beruht zunächst auf Erfahrungswerten. Sie können jedoch nach 3 – 4 Monaten eine Zwischenablesung vornehmen, um die Richtigkeit dieses Betrags bei uns überprüfen zu lassen.

Wir helfen Ihnen gerne