FAQ kommunale Wärmeplanung (KWP): Ihre Fragen, unsere Antworten

Die Energiewende ist in vollem Gange. Eine zentrale Frage dabei ist, wie Gebäude zukunftssicher und nachhaltig beheizt werden können. Die sogenannte kommunale Wärmeplanung (KWP), die Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis spätestens 30. Juni 2026 aufstellen müssen, ist ein zentrales Instrument dafür. Die Stadt Ingolstadt hat ihre KWP, die in enger Kooperation mit den Stadtwerken erarbeitet wurde, jetzt veröffentlicht – und wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

1. Was ist die kommunale Wärmeplanung und was ist ihr Ziel?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das Städte und Gemeinden dabei unterstützt, eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung für die Zukunft zu gestalten. Sie ist rechtlich unverbindlich und verbrieft weder Pflichten noch Ansprüche. Ziel ist es, den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern und die CO₂-Emissionen zu senken. Die Planung gibt Aufschluss darüber, welche klimafreundlichen Heizsysteme in den jeweiligen Gebieten technisch sinnvoll und langfristig verfügbar sind.

2. Was bedeutet das für mich?

Für die meisten Bürgerinnen und Bürger hat die kommunale Wärmeplanung keine unmittelbaren Auswirkungen. Für Hauseigentümer ist die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Orientierungshilfe. Sie zeigt auf, welche Heizsysteme in Ihrem Wohngebiet in Zukunft verfügbar und technisch sinnvoll sind. Genauso aber auch, wenn Fernwärme mittel- bis langfristig in diesem Gebiet keine Option ist. Das erleichtert Ihnen die Planung Ihrer Investitionen, besonders wenn Sie überlegen, Ihre Heizung zu modernisieren oder auszutauschen.

3. Gibt es eine Pflicht, jetzt die Heizung auszutauschen?

Nein, funktionierende Heizungen dürfen weiterhin genutzt werden. Nur Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden. Defekte Heizungen dürfen repariert werden. Ab dem 1. Januar 2045 müssen jedoch alle Heizungen auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Alle neuen Heizungen müssen in Neubaugebieten bereits jetzt und ab 1. Juli 2026 (Fristende zur Veröffentlichung der KWP) auch überall anders mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. 

4. Ist die KWP und die Einteilung in Wärmenetzeignungsgebiete verbindlich?

Die KWP ist derzeit nicht bindend, gibt aber eine Orientierung, welche Gebiete sich für den Ausbau von Wärmenetzen grundsätzlich eignen. Es gibt jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Wärmeversorgung, und die Wärmeplanung verpflichtet niemanden, eine bestimmte Heizlösung zu nutzen.

5. Sagt mir die KWP, welche Heizung ich einbauen soll?

Nein, die KWP bildet lediglich den Rahmen.  Der Wärmeplan bietet eine Orientierungshilfe und zeigt auf, welche Heizlösungen in Ihrem Gebiet in der Zukunft technisch und wirtschaftlich sinnvoll sein könnten. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Beratung, die neben der technischen Umsetzbarkeit auch wirtschaftliche und praktische Aspekte berücksichtigen muss.

6. Liegt mein Gebäude in einem Wärmenetzeignungsgebiet?

Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung finden Sie bei der Stadt Ingolstadt unter 2035.de/map. Dort können Sie prüfen, ob Ihr Gebäude in einem Wärmenetzeignungsgebiet liegt oder ob eine Einzelversorgung – zum Beispiel mit einer Wärmepumpe – sinnvoller ist. Es gibt keinen Anspruch darauf, in ein Wärmenetzeignungsgebiet aufgenommen zu werden. Ob Ihr Gebäude bereits aktuell mit Fernwärme versorgt werden kann, können Sie in der Fernwärme-Abfrage der SWI unter sw-i.de/abfrage-fw überprüfen. 

Die Stadtwerke Ingolstadt sind Ihr verlässlicher Partner auf dem Weg zu einer zukunftssicheren und nachhaltigen Wärmeversorgung. Nutzen Sie die kommunale Wärmeplanung als Orientierungshilfe und informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten für Ihr Zuhause.

Ausführliche FAQs zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie bei der Stadt Ingolstadt unter: 2035.de/energie/

Das Wichtigste in Kürze

Die kommunale Wärmeplanung …
… ist eine Orientierungshilfe und rechtlich nicht bindend.
… beinhaltet kein Recht auf eine bestimmte Art der Wärmeversorgung.
… begründet aber auch keinerlei Anschlusspflicht an die Fernwärme.
… schreibt nicht vor, funktionierende Heizungen auszutauschen.

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