FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Umzug

Sie ziehen demnächst um?  Ihr finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen in Sachen Energie dazu.

Ihre Fragen zum Thema Umzug

Ich ziehe um. Kann ich meinen Energievertrag mitnehmen?

Ja! Gerne versorgen wir Sie bei einem Umzug innerhalb der Region – in Ingolstadt und den Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen – auch an Ihrem neuen Wohnort.

Muss ich meinen Umzug beim Energieversorger melden?

Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Energieverbrauch. Wie auch andere Verträge (Telekommunikation, Versicherungen etc.) ist auch der Energielieferungsvertrag im Rahmen Ihres bevorstehenden Umzugs zu kündigen.

Wann muss ich den Umzug melden?

Die Information darüber muss uns spätestens 10 Werktage vor Ihrem Umzugstermin vorliegen. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Energieverträge nicht mehr möglich

Hat jeder Energiekunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. 

Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?

Ihr Energievertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.

Wie kann ich meinen Umzug melden?
Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?
  • Für den Auszug:
    • Kundennummer und Rechnungseinheit
    • Name des Vertragspartners
    • Adresse der Verbrauchsstelle
    • Neue Adresse für die Schlussrechnung
    • Abmeldedatum (Tag der Wohnungsübergabe)
    • Zählernummer(n)
    • Zählerstand bei Wohnungsübergabe (Übermittlung an SWI nach Übergabe)
    • Nachmieter (falls bekannt)
    • Name und Adresse des Eigentümers
  • Für den Einzug:
    • Name des Vertragspartners
    • Adresse der neuen Verbrauchsstelle
    • Anmeldedatum (Tag der Wohnungsübernahme)
    • Zählernummer(n)
    • Zählerstand bei Wohnungsübergabe (Übermittlung an SWI nach Übergabe)
    • Aktuelle Anschrift
    • Name und Adresse des Eigentümers
Kann ich meinen Energievertrag rückwirkend abmelden?

Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Energieverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug so, dass uns die Information 10 Werktage vor Ihrem Umzugstermin vorliegt. 

Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Vertrag habe?

Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Energie und beraten Sie zu den besten Tarifen. Für diese neue Anmeldung benötigen wir die Zählernummer(n) Ihrer neuen Wohnung. Bitte erkundigen Sie sich daher bereits im Voraus bei Ihrem Vermieter danach. 

Wir helfen Ihnen gerne

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