FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Umzug
Sie ziehen demnächst um? Ihr finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen in Sachen Energie dazu.
Ihre Fragen zum Thema Umzug
Ja! Gerne versorgen wir Sie bei einem Umzug innerhalb der Region – in Ingolstadt und den Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen – auch an Ihrem neuen Wohnort.
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Energieverbrauch. Wie auch andere Verträge (Telekommunikation, Versicherungen etc.) ist auch der Energielieferungsvertrag im Rahmen Ihres bevorstehenden Umzugs zu kündigen.
Die Information darüber muss uns spätestens 10 Werktage vor Ihrem Umzugstermin vorliegen. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Energieverträge nicht mehr möglich.
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.
Ihr Energievertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.
- Per Telefon unter 0800 / 8000 230, per E-Mail unter kundenservice@sw-i.de, per Post oder über unser Kundenportal portal.sw-i.de.
- Für den Auszug:
• Kundennummer und Rechnungseinheit
• Name des Vertragspartners
• Adresse der Verbrauchsstelle
• Neue Adresse für die Schlussrechnung
• Abmeldedatum (Tag der Wohnungsübergabe)
• Zählernummer(n)
• Zählerstand bei Wohnungsübergabe (Übermittlung an SWI nach Übergabe)
• Nachmieter (falls bekannt)
• Name und Adresse des Eigentümers - Für den Einzug:
• Name des Vertragspartners
• Adresse der neuen Verbrauchsstelle
• Anmeldedatum (Tag der Wohnungsübernahme)
• Zählernummer(n)
• Zählerstand bei Wohnungsübergabe (Übermittlung an SWI nach Übergabe)
• Aktuelle Anschrift
• Name und Adresse des Eigentümers
Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Energieverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug so, dass uns die Information 10 Werktage vor Ihrem Umzugstermin vorliegt.
Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Energie und beraten Sie zu den besten Tarifen. Für diese neue Anmeldung benötigen wir die Zählernummer(n) Ihrer neuen Wohnung. Bitte erkundigen Sie sich daher bereits im Voraus bei Ihrem Vermieter danach.
Wir helfen Ihnen gerne


