SWI-Förderservice - maximale Fördergelder, minimaler Aufwand
Die Experten des SWI-Förderservices nehmen Ihnen alles ab

Sie möchten sich maximale Fördergelder für Ihren Umbau oder Ihre Sanierung sichern, aber möglichst wenig Aufwand haben? Kein Problem! Die Lösung heißt SWI-Förderservice.
SWI-Förderservice ist ein Angebot für Hauseigentümer die eine Heizungssanierung planen, aber noch nicht beauftragt haben. Die versierten Fördergeldexperten unseres Partners febis prüfen Ihr Heizungsangebot und die geplante Maßnahme auf Förderfähigkeit und beantragen für Sie die staatlichen Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG).
Jetzt Förderung sichern und Checkliste anfordern!
> Download Förderservice-Checkliste (Wohngebäude)
> Download Förderservice-Checkliste (Nicht-Wohngebäude)
> Förderhotline 06190 - 9263-456
Preis ab 239 Euro incl. Mehrwertsteuer
Ausführliche Infos
SWI-Förderservice nutzen
Heizungsangebot beim Fachhandwerker einholen und Checkliste für SWI-Förderservice downloaden oder telefonisch anfordern. Kostenlose Vor-Infos gibt die SWI-Förderhotline.
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Förderhotline: 06190-9263-456
- Handwerkersuche
Förderung beantragen und abrufen
In drei Schritten zum Förderzuschuss
1.Vor Beauftragung des Fachhandwerkers
Versierte Fördergeld-Berater prüfen innerhalb von ca. 8 Werktagen eingereichte Modernisierungsvorhaben anhand von Angebot und Checkliste auf deren Förderfähigkeit. Steht einer Förderung nichts im Weg, übernimmt der SWI-Förderservice die komplette Antragstellung zur Reservierung der staatlichen BEG-Förderung.
2.Nach erfolgreicher Antragstellung
Liegt im Fördermittelservice der positivem Bescheid vom Fördergeber vor, kann der Fachhandwerker mit der Heizungsmodernisierung beauftragt werden.
3.Nach Installation und Inbetriebnahme
Die beantragten Fördergelder müssen nach Umsetzung innerhalb des Bewilligungszeitraums abgerufen werden. Dazu ist nachzuweisen, dass bei Einbau und Inbetriebnahme alle Fördervoraussetzungen eingehalten wurden. Der SWI-Fördermittelservice erstellt die dafür nötigen Nachweise, sobald Schlussrechnung und VdZ-Formular eingereicht werden.