Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität und Erdgas
Die Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH stellt ihren Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität und Erdgas für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG) bereit. (siehe Downloads links)