Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität und Erdgas

Die Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH stellt ihren Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität und Erdgas für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG) bereit. (siehe Downloads links)

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