Ausgeförderte EEG-Anlagen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern einer Ökostromanlage für 20 Jahre eine festgeschriebene Einspeisevergütung. Diese Vergütung endet automatisch zum 31. Dezember des entsprechenden Kalenderjahres. Die Zeit nach der gesetzlichen Förderdauer wird als „Post-EEG-Phase“ bezeichnet. Wir erinnern die betroffenen Kunden in unserem Netzgebiet frühzeitig an das Ende ihrer festen Einspeisevergütung. So haben Sie genügend Zeit, sich über mögliche Alternativen zu informieren.

Generell bieten sich folgende Optionen an:

Weiterbetrieb der Anlage in Volleinspeisung und Abnahme durch den Netzbetreiber

  • Der Weiterbetrieb kann wie bisher erfolgen.
  • Eingespeister Strom wird künftig vom Netzbetreiber mit dem sogenannten Jahresmarktwert Solar vergütet – abzüglich Vermarktungskosten. Die Vergütung des Stromes beläuft sich für das Einspeisejahr 2023 auf 7,2 ct/kWh.
  • Diese Regelung gilt vorerst bis 31.12.2027.

Umstellung auf Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung

  • Es wird ein technischer Umbau notwendig. Dieser muss von einem Fachbetrieb beim Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Überschüssig eingespeister Strom wird künftig vom Netzbetreiber mit dem sogenannten Jahresmarktwert Solar vergütet – abzüglich Vermarktungskosten. Die Vergütung des Stromes beläuft sich für das Einspeisejahr 2023 auf 7,2 ct/kWh.
  • Diese Regelung gilt vorerst bis 31.12.2027.

Direktvermarktung

  • Verkauf des eingespeisten Stroms an einen Dienstleister, der den Strom an der Börse handelt
  • Sowohl bei Voll- als auch bei Überschusseinspeisung möglich
  • Hauptsächlich eine Option für Anlagen > 100kWp und Anlagen, welche bereits über die entsprechenden technischen Vorrichtungen verfügen

Stilllegung der Anlage

Als letzte Option bleibt, die Anlage stillzulegen. 

Ausgeförderte PV-Anlagen - alles dazu im Erklärfilm

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