Stromeinspeisung

Wir möchten drauf hinweisen, dass seit April 2019 neue Technische Anschlussregeln gelten. Sie können diese unter folgenden Link downloaden: vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar

 
Was müssen Sie beachten, um Strom aus Eigenerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik, BHKW) in das Netz der SWI Netze GmbH einspeisen zu können?

1. Beratung

Wenden Sie sich mit Ihrem Vorhaben an einen Anlagenerrichter oder Installateur (eingetragene Elektrofachfirma). Dieser kann Sie in sämtlichen technischen Fragen beraten.

Zusätzlich ist es bereits in der Planungsphase sinnvoll, mit der SWI Netze GmbH, Netzvertrieb, Kontakt aufzunehmen. Unter der Telefonnummer (0841) 80-41 45 können Sie im Vorfeld offene Punkte und Fragen zur Stromeinspeisung abklären.

2. Anmeldung/Datenerhebung

Gemeinsam mit Ihrem Installateur/Anlagenerrichter können Sie Ihre Anmeldung bei uns durchführen. Hierfür sind bestimmte Unterlagen erforderlich. 

Beachten Sie bitte folgende Unterlagen-Checkliste für Anlagen < 135 kW:

CHECKLISTE EINSPEISUNG ANLAGEN < 135 kW (per Klick downloaden)

Beachten Sie bitte folgende Unterlagen-Checkliste für Anlagen > 135 kW:

CHECKLISTE EINSPEISUNG ANLAGEN > 135 KW (per Klick downloaden)

Hinweis: Damit Sie von den erhöhten Fördersätzen für die Volleinspeisung nach §48 EEG 2023 profitieren können, müssen Sie vor der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage uns, die SWI Netze GmbH, darüber in Kenntnis setzen, dass Sie den erzeugten Strom ausschließlich einspeisen und nicht vor Ort verbrauchen wollen. Diese Angabe können Sie für Anlagen < 135kW auf dem Datenblatt für Erzeugungsanlagen E.2 und für Anlagen > 135kW auf dem Datenblatt für Erzeugungsanlagen E.8 machen. Im Übrigen muss die Meldung in den Folgejahren vor dem 01.Dezember des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erfolgen.

3. Netzverträglichkeitsprüfung

Bei Anlagen über 7 kW (Wechselrichternennleistung bzw. Anlagenleistung) führt die SWI Netze GmbH eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, um Auswirkungen auf das Netz zu prüfen. Falls ein Netzumbau oder -ausbau erforderlich ist, geben die Mitarbeiter der SWI Netze GmbH, Netzvertrieb, genaue Auskunft. 

4. Einspeisezusage

Nach der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie eine telefonische oder schriftliche Einspeisezusage.

Für die Reservierung von Netzverknüfungspunkten bei Anlagen > 500 kWp beachten Sie bitte folgendes Vorgehen: Reservierungsverfahren für Netzverknüpfungspunkte

Des Weiteren erfolgt die Versendung eines Kostenangebotes zur Inbetriebsetzung der Messeinrichtung der PV-/KWK-Anlage und ggf. ein Angebot für eine Fernsteuereinrichtung, welches Sie unterschrieben zurücksenden müssen.

5. Installation der Anlage

Nach der Zusage montiert der Anlagenerrichter  bzw. der Elektrofachbetrieb ihre Photovoltaik-Anlage.

6. Fertigstellungsmeldung/Inbetriebsetzung

Die Erst-Inbetriebsetzung erfolgt ausschließlich mit der Elektrofachfirma in Anwesenheit eines Mitarbeiters der SWI Netze GmbH, Zählerstelle, Telefonnummer (0841) 80-41 74 oder -41 73. 

Zur Inbetriebsetzung der PV-Anlage sind durch die Elektrofachfirma vor der telefonischen Terminvereinbarung je nach Anlagengröße entsprechende Formulare/Unterlagen in einer PDF-Datei bei der Zählerstelle per Mail unter messwesenstrom@sw-i.de einzureichen. (Die Formulare finden Sie im Downloadbereich links, die dazugehörige Unterlagen-Checkliste unter dem Punkt 2. "Anmeldung/Datenerhebung").

7. Meldung an Marktstammdatenregister

Auf dem (Vor-)Inbetriebsetzungsprotokoll  ist ein Inbetriebsetzungsdatum vermerkt, mit dem Sie sich im Marktstammdatenregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur registrieren müssen. Bei Neuanlagen beträgt die Registrierungsfrist einen Monat.

Da die Registrierung im MaStR unter anderem Voraussetzung für die Zahlung von Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG sowie von Zuschlagszahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem KWKG ist, benötigen wir als ihr Netzbetreiber einen Nachweis über die Registrierung im MaStR. Eine Meldebescheinigung erfolgt sofort nach Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister.  

Bitte lassen Sie uns diese Bescheinigung umgehend zukommen. Der einfachste Weg hierfür ist das weiterleiten der E-Mail an: einspeiser@sw-i.de.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren FAQs zum Marktstammdatenregister.

8. Anlageninbetriebnahme/Einspeisebestätigung

Nach erfolgter Inbetriebsetzung der Photovoltaik-Anlage senden wir dem PV-Betreiber ein Begrüßungsschreiben mit einem Datenbestätigungsblatt und dem KWK-Betreiber einen Netzanschluss- und Liefervertrag zu. Nach Überprüfung und Bestätigung der Angaben durch Ihre Unterschrift, senden Sie uns die Unterlagen bitte zeitnah zurück. Des Weiteren muss die Bankverbindung und ggf. die Steuernummer bei der SWI Netze GmbH gemeldet werden.

9. Vergütung/Abrechnung

Nach Rücksendung der erforderlichen Unterlagen (Datenbestätigungsblatt, Bankverbindung, Auskunft zur Besteuerung* und Meldebescheinigung Marktstammdatenregister) kann die Vergütung für Ihre Erzeugungsanlage, zunächst in Form von monatlichen Abschlagszahlungen, erfolgen.

Die Vergütungssätze für Solarstrom entnehmen Sie bitte dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der jeweils gültigen Fassung sowie den entsprechenden Veröffentlichungen seitens des Gesetzgebers. Vergütungssatz, Anlagenleistung und das gewählte Messkonzept bilden die Grundlage für die Höhe der monatlichen Abschlagszahlung.

Hinweis: Zum 1. Januar 2020 trat die europäische Binnenmarktverordnung Strom (BMVO) in Kraft. Laut Art. 13 Abs. 7 dieser Verordnung sind Entschädigungen aufgrund von Einspeisemanagementmaßnahmen zu 100 Prozent auszuzahlen. Die „95 Prozent Regelung“ in § 15 Abs. 1 S. 1 EEG 2017 stellt jedoch zu Art. 13 Abs. 7 BMVO einen Widerspruch dar. Bis zu einer gesetzgeberischen Klarstellung und/oder einer Mitteilung der Regulierungsbehörde erfolgen daher die Entschädigungszahlungen mit 100 Prozent durch den Netzbetreiber für ab dem 1. Januar 2020 anfallende Einspeisemanagementeinsätze unter dem Vorbehalt der vollumfänglichen Anerkennung durch die zuständige Regulierungsbehörde.

10. Zählerstand melden

Für die Endabrechnung müssen Sie jährlich den Zählerstand vom 31.12. melden. Am besten online unter https://sw-i.de/meta/einspeisezaehler/.

11. Jahresendabrechnung

Die Jahresendabrechnung erhalten Sie einmal jährlich per Post. Versandtermin ist Ende Januar. 

*ggf. nach Rücksprache mit Ihrer Steuerberatungskanzlei

Kontakt

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Fax (0841) 80-4149

einspeiser@sw-i.de

0800/8000 230

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