FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zum Thema Smart Meter? Was bedeutet mME, welche Vorteile bringen die neuen Technologien für den Kunden? Wir haben die häufigsten Fragen zusammengefasst.

FAQ Smart Meter

Allgemeine Informationen zum Messstellenbetrieb und den Kosten

Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, soweit ein/e Kund/in oder Anschlussnehmer/in keine anderweitige Vereinbarung getroffen hat. Für das Gebiet unseres Verteilungsnetzes sind wir der grundzuständige Messstellenbetreiber.

Der Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme, Ausbau sowie die Gewährleistung einer eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter bzw. eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und Datenübertragung.

Es werden nur noch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme, soweit die technische Verfügbarkeit gewährleistet ist, installiert.

Mit Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems erfolgt künftig die Abrechnung der Messentgelte an den Stromlieferanten der/des Anschlussnutzer/in oder der/des Anschlussnutzer/in selbst. Der Stromlieferant hat ein Wahlrecht, ob die Abrechnung des Messstellenbetriebs an ihn erfolgen soll. Übernimmt der Stromlieferant die Messentgelte nicht, entsteht kraft Gesetzes ein Messstellenvertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber, der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH, und der/dem Anschlussnutzer/in und die Abrechnung der Messentgelte erfolgt an sie/ihn.

Weitere Vertragsinformationen finden Sie in den Downloads unter Messstellen-/Messrahmenvertrag auf der linken Seite.

Was ist eine moderne Messeinrichtung (mME)?

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der den Stromverbrauch elektronisch erfasst und auf einem Display darstellt.  Sie löst die herkömmlichen elektromechanischen Stromzähler („Ferraris-Zähler“) ab, die nur den aktuellen Zählerstand anzeigen. Eine mME kann dagegen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen. Durch Anbindung an ein Smart Meter Gateway kann die mME zu einem intelligenten Messsystem (iMSys) erweitert werden.

Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys)?

Das iMSys besteht aus einer mME und einem Smart Meter Gateway für die Datenkommunikation. Während die mME die Verbrauchsdaten nur anzeigt, kann das iMSys die Daten auch fernübertragen. So werden etwa alle 15 Minuten Zählerstände und Lastgänge erhoben und automatisch übertragen.

Verursacht der Einbau einer mME Mehrkosten für Privatkunden?

Für die Umbauarbeiten fallen im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber keine Kosten an.

Ob der grundzuständige Messstellenbetreiber – in Ingolstadt ist dies die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH – eine jährliche, von der Energieabrechnung separate Rechnung für die mME in Höhe von 20 Euro brutto stellt, hängt davon ab, ob der Vertrag des Kunden mit seinem Energielieferanten den Messstellenbetrieb beinhaltet oder nicht.

Beim wem wird die neue Technologie installiert?

Bis 2032 müssen alle herkömmlichen Zähler durch mMEs ersetzt werden. Die Stadtwerke Ingolstadt beginnen ab Herbst 2017 mit dem Einbau. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, werden zunächst alle Neubauten sowie Kunden mit mMEs ausgestattet, für deren Zähler ohnehin der obligatorische Turnuswechsel alle acht Jahre ansteht.

Zunächst werden Kunden mit einem Jahresverbrauch größer als 6.000 Kilowattstunden (kWh) mit einem iMSys ausgerüstet.

Können Kunden den Einbau verweigern?

Nein. Der Gesetzgeber hat die Umrüstung im neuen Messstellenbetriebsgesetz geregelt, das seit September 2016 in Kraft ist. Der Einbau ist damit verpflichtend.

Was wird mit der technischen Aufrüstung bezweckt?

Die Stromerzeugung wird mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien dezentraler und volatiler. Dadurch steigen die Anforderungen an den Netzbetrieb sowie die Koordinierung von Stromangebot und -nachfrage. Mit der Einführung der intelligenten Messsysteme verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Mit Hilfe der neuen Geräte können beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage während der Nacht und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage berücksichtigen. Außerdem können dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden, um das Stromnetz stabil zu halten. Hierfür ist aber zusätzlich noch eine Steuerbox erforderlich, die die Geräte zu- oder abschalten kann.

Welchen Nutzen habe ich als Verbraucher von einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem?

Genauere Verbrauchsinformationen

Als Verbraucher können Sie mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem Ihre aktuellen oder vergangenen Energieverbrauchswerte tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen einsehen. Dadurch haben Sie folgende Vorteile:

  • höhere Transparenz über Ihren Stromverbrauch
  • mögliche Identifikation verbrauchsintensiver Geräte
  • Aufzeigen von Einsparpotentialen
  • Vereinfachung der Überprüfung der Abrechnung

Variable Stromtarife werden möglich 

Durch die zukünftige Messung des tatsächlichen Verbrauchsverhaltens, können Versorger ggf. in Zukunft Stromverträge anbieten, die besser zum individuellen Verbrauchsverhalten der Kunden passen. 

Zähler-Ablesungen

Eine Vor-Ort-Ablesung direkt am Gerät ist bei intelligenten Messsystemen nicht mehr erforderlich.

Wie kann ich meinen Messstellenbetreiber wechseln?

Wenn Sie Anschlussnutzer sind, können Sie den Messstellenbetrieb von einem anderen als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber durchführen lassen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Vermieter als Anschlussnehmer bereits einen anderen Messstellenbetreiber ausgewählt hat.

Der Wechsel ist für Sie kostenfrei. Das heißt, für den Wechsel an sich darf Ihnen nichts berechnet werden.

§ 14 MsbG regelt, was Sie im Fall eines geplanten Wechsels in die Erklärung an Ihren aktuellen Messstellenbetreiber schreiben müssen.

Der Wechsel wird dann zwischen dem alten und dem neuen Messstellenbetreiber direkt abgewickelt.

Ich habe schon eine kommunizierende Messeinrichtung. Muss diese ausgetauscht werden?

Für diese Geräte gibt es eine Übergangsregelung. Wenn Ihre Messstelle mit einer Messeinrichtung ausgestattet ist, die bereits in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist, aber nicht den Anforderungen des MsbG genügt, fällt sie unter die Bestandsschutzregelung von § 19 Abs. 5 MsbG.

Eine solche Messeinrichtung darf unter folgenden Voraussetzungen bis zu acht Jahre ab Einbau genutzt werden:

  • die Nutzung darf nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden sein

und

  •  sie müssen als Anschlussnutzer gegenüber dem Messstellenbetreiber in den Einbau und die Nutzung eingewilligt haben.

Allerdings unterliegt die Rolloutplanung dem jeweiligen grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB). Demnach kann der gMSB auch schon vor Ablauf der 8 Jahre den Einbau intelligenter Messtechnik nach dem MsbG vornehmen.

PIN für genauere Verbrauchsinformationen

Eine moderne Messeinrichtung hält die Möglichkeit bereit, mithilfe einer PIN-Nummer genauere Verbrauchsdaten ablesen zu können. Wie die Nutzung der PIN-Nummer funktioniert, sowie welche Daten abgelesen werden können, entnehmen Sie bitte den Anleitungen. Ihre PIN-Nummer können Sie bei uns per E-Mail anfragen. Die E-Mail-Adresse entnehmen Sie bitte dem Kontaktbereich auf der linken Seite.

Kann ich freiwillig ein intelligentes Messsystem einbauen lassen?

Ja. Sie können sich an Ihren grundzuständigen Messstellenbetreiber wenden, um einen vorzeitigen Einbau und Anschluss zu erreichen. Einen Anspruch auf Einbau haben Sie allerdings nicht.

Sie können auch versuchen, einen Drittanbieter zu finden, der Sie mit einem intelligenten Messsystem ausstattet und dies für Sie betreibt. In diesem Fall müssen Sie den Preis für den Messstellenbetrieb mit dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber aushandeln.

Erhalte ich eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber?

Es kann durchaus sein, dass Sie eine separate Rechnung von Ihrem Messstellenbetreiber erhalten.

Möglichkeit 1:

Die Kosten des Messstellenbetriebs können weiterhin über Ihre normale Energierechnung mitabgerechnet werden,

  • wenn sich Ihr Stromlieferant damit einverstanden erklärt
    und
  • die notwendigen Regelungen zum Messstellenbetrieb in Ihren Liefervertrag aufgenommen werden.

Möglichkeit 2:

Ist Ihr Lieferant nicht einverstanden, erhalten Sie eine separate Rechnung über die Kosten des Messstellenbetriebs von Ihrem Messstellenbetreiber.

Bereits durch die Entnahme von Energie aus dem Netz (Anschalten des Lichtschalters) haben Sie in der Regel automatisch einen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber geschlossen. § 9 MsbG

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