Was sich durch das Klimapaket der Bundesregierung für E-Autofahrer und solche, die es werden wollen, ändert

Steuer auf Bahntickets runter, Luftverkehrsabgabe rauf, Preise auf CO2, höhere Spritpreise und mehr Förderung für Gebäudesanierungen – das Klimaschutzprogramm, das die Große Koalition kürzlich beschlossen hat, wird sich auf unterschiedliche Bereiche auswirken. Der SWI-Blog möchte heute einen ganz besonderes in den Fokus nehmen: die Elektromobilität.

Höhere Fördergelder

Aktuell fahren rund 100.000 E-Fahrzeuge lautlos über deutsche Straßen. Bis 2030 sollen es sieben bis zehn Millionen sein. Um diese Zahlen zu erreichen, will die Bundesregierung mehrere Maßnahmen umsetzen. So soll etwa die Kaufprämie für E-Fahrzeuge bis zu einem Kaufpreis von 40.000 Euro von 4.000 Euro auf 6.000 steigen, Fahrzeuge mit einem teureren Listenpreis erhalten künftig 5.000 Euro Förderung. Der Zuschuss für Plug-in-Hybride steigt von 3.000 Euro auf 4.000. Verlängert werden sollen die Kaufprämien bis 2025, bei einer Kostenteilung zwischen Automobilindustrie und Bund. Mit der neuen Förderung hofft die Regierung, den Kauf von 650.000 bis 700.000 Fahrzeugen unterstützen zu können.

Steuerbelastung wird gesenkt

Ein weiterer Kaufanreiz soll über die Dienstwagensteuer gesetzt werden. Diese wird für E-Autos bis 40.000 Euro von 0,5 auf 0,25 % gesenkt. Damit muss nur noch ein Viertelprozent des Anschaffungspreises künftig als Einkommen versteuert werden – bei Verbrennern liegt die Steuerbelastung dann vier Mal so hoch. Außerdem wird, so der Plan, bis 2025 keine KfZ-Steuer für E-Mobile anfallen.

Auch bei den Tankkosten sollen E-Fahrzeuge im Vergleich zu Verbrennern einen Wettbewerbsvorteil erhalten. Während der Benzin- und Dieselpreis aufgrund der Klimaschutzmaßnahmen steigen wird, soll zumindest die EEG-Umlage, die den Strompreis belastet, 2021 um 0,25 Cent pro Kilowattstunde sinken.

Ladeinfrastruktur

Doch was hilft das schönste E-Fahrzeug, wenn kein Ladepunkt in der Nähe ist und man als E-Mobilist Angst haben muss, ohne Saft liegen zu bleiben. So gilt ein flächendeckendes Ladenetz als wichtigste Bedingung, wenn die Elektromobilität Erfolg haben soll. Deshalb hat die Regierung beschlossen, dass in den kommenden beiden Jahren 50.000 neue öffentliche Ladepunkte gebaut werden – bis 2030 sollen es in Summe eine Million werden. Drei Milliarden Euro möchte der Bund investieren, Fördergelder soll es beispielsweise für Ladepunkte an Kundenparkplätzen – etwa von Supermärkten – geben. Auch an allen Tankstellen, so das Ziel, sollen Lademöglichkeiten errichtet werden.

Doch nicht nur das öffentliche Laden ist von Bedeutung, auch Mieter und Wohnungseigentümer müssen bessere Möglichkeiten bekommen, ihr E-Fahrzeug mit Strom aufzutanken. Derzeit gibt es keinen Rechtsanspruch für die Errichtung eines Ladepunktes, etwa in einer gemeinsam genutzten Tiefgarage. Wer das vorhat, ist bisher auf das Wohlwollen der gesamten Eigentümergemeinschaft angewiesen. Bis Ende 2020 soll es auch auf diesem Feld Neuregelungen geben.


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