Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt einige Änderungen: Was Sie künftig in Sachen Heizung noch dürfen und welche Förderungen es gibt. 

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) möchte die Bundesregierung sowohl die Energiewende im Wärmebereich als auch die Umsetzung der klimapolitischen Ziele schaffen.  Dafür hat die Regierung Maßnahmen beschlossen, die den Einbau von erneuerbaren Heiztechnologien forcieren und somit für mehr Nachhaltigkeit und eine geringere Abhängigkeit von fossilen Energien sorgen.

Was konkret ist beschlossen worden?

Für uns als Energieversorger ist vor allem das Thema Heizen relevant. Aus diesem Grund bieten wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die sich beim Thema Heizen mit dem neuen Gesetz für Verbraucher ergeben.

Unterschieden wird zunächst zwischen neu geplanten und bereits bestehenden Heizungen.

Das gilt künftig für neu eingebaute Heizungen:

In Neubaugebieten müssen neu eingebaute Heizungen ab dem 01.01.2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Bei bestehenden Gebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten dagegen längere Übergangsfristen: So ist eine Verpflichtung zu einer Heizung mit 65 Prozent aus erneuerbaren Energien in diesem Fall abhängig vom kommunalen Wärmeplan. Dieser wird von der jeweiligen Stadt veröffentlicht und bietet den Bürgern und Verbrauchern einen Überblick über die Infrastruktur sowie die Optionen zur Wärmeversorgung, die in der Stadt bestehen oder geplant sind. Die Frist zu dessen Fertigstellung richtet sich nach der Größe der Kommune. Spätestens ab 2028 ist er verpflichtend.

Auch die Stadt Ingolstadt arbeitet seit dem letzten Jahr an ihrem kommunalen Wärmeplan und möchte diesen noch im laufenden Jahr im Zuge des Energiewendeplans veröffentlichen.

Bestehende Heizungen:

Funktioniert eine bereits installierte Öl- oder Gasheizung noch einwandfrei oder lässt sich reparieren, so ist für diese kein Austausch vorgeschrieben. Lediglich für sogenannte Heizungshavarien – also irreparable Heizungen, welche komplett ausgetauscht werden müssen – gelten Übergangsfristen von mehreren Jahren.

Wie sehen die Förderungen aus?

Wer zu einer Heizung mit 65% erneuerbaren Energien wechseln möchte, erhält staatliche Förderungen bis maximal 80 Prozent. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • 30 Prozent Grundförderung
  • 20 Prozent für einen frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Energien bis zum Jahre 2028
  • 30 Prozent bei einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro im Jahr

Sollten alle drei Voraussetzungen zutreffen, ist die Förderung  auf 70 Prozent gedeckelt.  Wenn ein Energieberater in Anspruch genommen wird, sind aber
auch 80 Prozent möglich. 

Welche Heizungen fallen unter „erneuerbare Heizungen“?

Wer auf eine Heizung mit 65 Prozent aus erneuerbaren Energien umsteigt, hat dabei mehrere Möglichkeiten:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus erneuerbarer Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Heizung auf Basis von Solarthermie
  • Bedingt: Heizungen, die auf 100% Wasserstoff umrüstbar sind

Woher weiß ich, welche Heizung für mich die Richtige ist?

Um die Entscheidung für den jeweiligen Haushalt zu erleichtern, können fachlich qualifizierte Energieberater helfen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernimmt dabei bis zu 80% der Beratungskosten.

Gerade für den Anschluss an die Ingolstädter Fernwärme und wenn Sie künftig auf die Kombination aus Photovoltaik und Stromspeicher für Ihre Eigenstromerzeugung setzen möchten, stehen Ihnen die Stadtwerke Ingolstadt gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.


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