Preise für Strom, Gas und Fernwärme werden gedeckelt. Alle Infos zur Umsetzung bei den SWI.

!Aktualisierung im Dezember 2023!: Die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme laufen auf Beschluss der Bundesregierung zum 31. Dezember 2023 aus. 

Ab sofort greifen die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme. Die Stadtwerke Ingolstadt arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung und der Information der Kundinnen und Kunden.

Wichtigste Info vorweg: Die Abschläge werden automatisch gesenkt und die Kunden erhalten im Laufe des März detaillierte Infos und die neue Abschlagshöhe per Post, ebenso eine neue Abschlagsrechnung.

Was bedeuten die Preisbremsen für SWI-Kunden genau?

Strom: Die Strompreisbremse greift für SWI-Privatkunden nicht, denn der Preis aller SWI-Privatkundenprodukte liegt unter der Strompreisbremse von 40 Cent/kWh. In den Heizstromprodukten gilt ein Mischpreis aus der Hoch- und Niedertarifzeit.

Für Stromkunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh – dies ist für die allermeisten Privatkunden nicht relevant – gelten allerdings andere Regelungen, die die SWI auch umsetzen.

Gas: Die Gaspreisbremse liegt bei 12 Cent/kWh. Wie gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt der Bund die Differenz zum SWI-Gaspreis für 80 Prozent der im September 2022 gültigen Jahresverbrauchsprognose (= Entlastungskontingent). Diese wurde Ende 2021 vom Netzbetreiber erstellt und basiert auf dem Verbrauch aus dem Geschäftsjahr 2020/21. Für das Gas, das Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Preis.

Der Entlastungsbetrag berechnet sicht dann aus der Differenz aus SWI-Preis und Gaspreisbremse multipliziert mit dem Entlastungskontingent (= 80 % der gültigen Jahresverbrauchsprognose – siehe oben). Dieser Betrag wird jedem Kunden gutgeschrieben und auf die monatlichen Abschläge verteilt. Wer weniger als diese 80 Prozent verbraucht, erhält trotzdem den vollen Entlastungsbetrag. Damit wird Energiesparen belohnt.

Die Gaspreisbremse gilt ab März 2023 und greift rückwirkend ab 1. Januar 2023. Der Abschlag im März wird zusätzlich um die rückwirkenden Entlastungsbeträge aus dem Januar und dem Februar reduziert. Ab April beinhaltet der Abschlag dann ausschließlich die laufende Entlastung.

Fernwärme: Auch für die Fernwärme gibt es Preisbremsen, die die SWI entsprechend umsetzen. Bei einem Verbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh pro Jahr liegt die Bremse bei 9,5 Cent/brutto pro kWh, die Systematik ist analog zum Gas. Für größere Kunden gibt es abweichende Regeln.

Die Energiepreisbremsen des Bundes wurden zum 1. März 2023 eingeführt, greifen rückwirkend zum 1. Januar und sind befristet bis Ende 2023. Eine Verlängerung bis 1. April 2024 ist zudem per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung möglich.

Weitere Infos finden Sie in den FAQs Gaspreisbremse und den FAQs Strompreisbremse des Bundeswirtschaftsministeriums. 


Artikel teilen

News

Stromleitungen sind die Lebensadern einer modernen Stadt und der Strombedarf steigt beständig – gerade im Ingolstädter Süden. Vor allem der…

Weiterlesen

Ein Konsortium aus acht Unternehmen präsentiert Ergebnisse zu „HyPipe Bavaria“

Weiterlesen

Im Süden der Stadt wird es einen weiteren Schnellladepark geben

Weiterlesen

Stadtwerke geben Wegfall der Gasumlage und vorgesehene Mehrwertsteuersenkung auf Gas vollständig an Kunden weiter

Weiterlesen

Gemeinsam gegen die Energiekrise: Wir helfen beim Sparen und bieten Unterstützung für Bedürftige

Weiterlesen

Jugendliche verwandeln Stromkästen in Kunstwerke

Weiterlesen

Künftig keine Förderung mehr für Heizungen, die Gas verbrauchen

Weiterlesen

0800/8000 230

Sie erreichen uns montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und mittwochs und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Kundencenter in der Ringlerstraße

Mo,Di, Do: 8 - 17 Uhr, Mi, Fr: 8 – 13 Uhr

Anfahrt

Kundencenter in der Mauthstraße

Mo - Fr: 10 - 18 Uhr, Sa: 9 - 13 Uhr

Anfahrt

Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH

Ringlerstraße 28 | 85057 Ingolstadt