Wichtige Infos für Ihren Umzug

Bitte beachten Sie: Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Bundesnetzagentur sind rückwirkende An-, Ab- und Ummeldungen Ihrer Energieversorgung nicht mehr möglich. Dies ist insbesondere bei Umzügen entscheidend. 

Unsere FAQ zum Thema Umzug finden Sie hier.

Damit beim Umzug alles reibungslos klappt 

  • Sind Sie Eigentümer oder Mieter? Bitte melden Sie uns Umzüge ab sofort zehn Werktage im Voraus unter Angabe des Datums des Mieterwechsels.
  • Den Zählerstand können Sie am Tag der Übergabe ablesen und uns mitteilen.
  • Energievertrag mitnehmen? Auch in Ihrem neuen Zuhause versorgen wir Sie gerne. 

Wenn ein Mieterwechsel nicht rechtzeitig gemeldet wird, …

  • ... verbraucht der Nachmieter unter Umständen Energie auf Rechnung des Vormieters.
  • verzichtet der Nachmieter auf Preisvorteile, weil er in der Grundversorgung angemeldet wird.
  • … muss der Eigentümer für die Energiekosten während einer etwaigen Lücke zwischen den Mietern aufkommen. 

Welche Daten werden benötigt?

  • Für den Auszug:
    • Kundennummer und Rechnungseinheit
    • Name des Vertragspartners
    • Adresse der Verbrauchsstelle
    • Neue Adresse für die Schlussrechnung
    • Abmeldedatum (Tag der Wohnungsübergabe)
    • Zählernummer(n)
    • Zählerstand bei Wohnungsübergabe (Übermittlung an SWI nach Übergabe)
    • Nachmieter (falls bekannt)
    • Name und Adresse des Eigentümers
  • Für den Einzug:
    • Name des Vertragspartners
    • Adresse der neuen Verbrauchsstelle
    • Anmeldedatum (Tag der Wohnungsübernahme)
    • Zählernummer(n)
    • Zählerstand bei Wohnungsübergabe (Übermittlung an SWI nach Übergabe)
    • Aktuelle Anschrift
    • Name und Adresse des Eigentümers

Wie kann ich einen Umzug melden?