Nach dem Ende der Umweltprämie im Jahr 2023 kehrt 2026 eine umfassend erneuerte Förderung für Elektroautos zurück. 

Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein neues Programm beschlossen, das ab dem 1. Januar 2026 gilt und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität breiter unterstützen soll.

Ziele der neuen Förderung

Die neue E-Auto-Förderung verfolgt mehrere politische und gesellschaftliche Ziele:

  • Mehr Klimaschutz durch sinkende CO₂-Emissionen.
  • Unterstützung privater Haushalte, vor allem mit kleinem oder mittlerem Einkommen.
  • Stärkung der Automobilindustrie, die zunehmend günstigere und effizientere E‑Modelle anbietet.
  • Förderung von bis zu 800.000 Fahrzeugen in den kommenden Jahren.

Förderhöhen: Bis zu 6.000 Euro möglich

Die Förderung ist sozial gestaffelt und abhängig von Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugtyp.

Grundförderung je Fahrzeugtyp:

  • Reine Elektroautos (BEV): 3.000 €
  • Plug-in-Hybride & Range-Extender: 1.500 €

Maximale Förderung nach Einkommen:

  • Bis 45.000 € Jahreseinkommen: bis 5.000 €
  • Bis 60.000 €: bis 4.000 €
  • Bis 80.000 €: 3.000 €

Zusätzlich Kinderbonus:

  • Pro Kind bis zu 500 €, insgesamt maximal 1.000 €.

In Summe ergibt sich eine mögliche Gesamtförderung von 1.500 bis 6.000 Euro pro Fahrzeug.

Wer erhält die Förderung?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ein neues E-Auto kaufen oder leasen.

Wichtige Kriterien:

  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 80.000 €
  • Pro Kind erhöht sich die Grenze um 5.000 €, maximal 90.000 €
  • Grundlage sind die beiden aktuellsten Steuerbescheide.

Die soziale Staffelung soll insbesondere Familien und Haushalte entlasten, die sich bisher kein E-Auto leisten konnten.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Förderfähig sind Neufahrzeuge der Klasse M1:

  • Reine Elektroautos (BEV)
  • Plug-in-Hybride
  • Fahrzeuge mit Range-Extender

Für Plug-in-Hybride gelten besondere Anforderungen:

  • Maximal 60 g CO₂/km
  • Oder mindestens 80 km elektrische Reichweite

Gebrauchte E‑Autos werden vorerst nicht gefördert. Eine Prüfung für spätere Förderfähigkeit ist ab 2027 vorgesehen.

Zeitraum und Antragstellung

  • Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
  • Ein digitales Antragsportal wird voraussichtlich ab Mai 2026 verfügbar sein.
  • Anträge können bis zu ein Jahr nach der Fahrzeugzulassung gestellt werden.
  • Für geförderte Fahrzeuge gilt eine Mindesthaltedauer von drei Jahren.

Weitere flankierende Maßnahmen

Parallel zur Kaufprämie wurden bereits bestehende Vorteile ausgeweitet:

  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis Ende 2035 verlängert.
  • Weiterhin attraktive Steuervorteile für E‑Dienstwagen.

Diese Maßnahmen sollen den Hochlauf der Elektromobilität weiter beschleunigen und Deutschland als Standort für moderne Fahrzeugtechnologien stärken.

Fazit: Die neue E-Auto-Förderung der Bundesregierung ist ein deutlich sozialeres und zielgerichteteres Instrument als frühere Prämien. Sie erleichtert Haushalten mit geringeren und mittleren Einkommen den Umstieg und schafft gleichzeitig Anreize für klimafreundlichen Verkehr. Mit einem Fördervolumen von drei Milliarden Euro setzt die Bundesregierung ein klares Signal für die Verkehrswende.