Viele Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten derzeit Werbeschreiben von Anbietern intelligenter Messsysteme. Bei den Stadtwerken Ingolstadt gehen hierzu vermehrt Rückfragen ein.

Die dargestellten Vorteile können auf den ersten Blick attraktiv erscheinen. Teilweise wird auch eine kostenlose Installation angeführt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jedoch auch die laufenden Kosten – diese können gegebenenfalls auch in Fußnoten auftauchen – und Vertragsbedingungen berücksichtigen. Vor einer Entscheidung empfiehlt es sich deshalb, die jeweiligen Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Dabei sollten insbesondere laufende Kosten, Vertragslaufzeiten und der konkrete Leistungsumfang berücksichtigt werden.

Für die gesetzlich vorgesehenen Zielgruppen erfolgt der Einbau intelligenter Messsysteme grundsätzlich auch durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. In Ingolstadt ist dies die Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH. Auch durch den grundzuständige Messstellenbetreiber erfolgt der Einbau intelligenter Messsysteme für die gesetzlich vorgesehenen Zielgruppen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Einbaukosten. Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist für den Erhalt eines Smart Meters daher grundsätzlich nicht erforderlich.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten verschiedene Angebote vergleichen und prüfen, welche Lösung ihren individuellen Anforderungen am besten entspricht. Eine informierte Entscheidung setzt voraus, sämtliche Kosten und Vertragsbedingungen zu betrachten und nicht allein auf einzelne hervorgehobene Werbeaussagen abzustellen.