Wer aktuell über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, sollte jetzt schnell sein. Ab 2027 ändern sich die Rahmenbedingungen für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen voraussichtlich deutlich. Wer seine Anlage noch 2026 ans Netz bringt, profitiert dagegen von den heute geltenden Konditionen.

Für viele Hausbesitzer kann das ein entscheidender Vorteil sein. Denn die aktuellen Regelungen bieten langfristige Planungssicherheit und machen die Investition in eine Photovoltaikanlage besonders attraktiv.

Wichtig: Die EEG-Novelle 2027 wurde zwar vom Bundeskabinett beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren muss noch abgeschlossen werden. Die Grundrichtung gilt aber als klar. 

Das sind die wichtigsten Änderungen ab 2027

1. Wegfall der bisherigen 20-jährigen Einspeisevergütung

Heute erhält man für eingespeisten Strom eine für 20 Jahre garantierte Vergütung. Für neue Anlagen ab 2027 soll diese feste EEG-Vergütung grundsätzlich entfallen. Stattdessen ist eine befristete Übergangsvergütung vorgesehen. 

2. Übergangsvergütung nur noch für wenige Jahre

Geplant ist eine Vergütung von rund 5,2 ct/kWh für eingespeisten Strom, allerdings nur für etwa 36 Monate. Danach soll keine feste EEG-Vergütung mehr gezahlt werden. 

3. Direktvermarktung wird wichtiger

Nach Ablauf der Übergangsphase soll überschüssiger Strom überwiegend über die Strombörse vermarktet werden. Die Erlöse hängen dann von den Marktpreisen ab und sind nicht mehr langfristig garantiert. 

4. Fokus auf Eigenverbrauch und Speicher

Die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen wird künftig deutlich stärker davon abhängen, wie viel Solarstrom selbst genutzt wird. Batteriespeicher, Wärmepumpen und E-Autos gewinnen dadurch an Bedeutung. 

5. Einspeisebegrenzung auf 50 %

Für neue Dachanlagen ist eine Begrenzung der maximalen Netzeinspeisung auf 50 % der installierten Leistung vorgesehen. Eine 10-kWp-Anlage dürfte also höchstens 5 kW ins Netz einspeisen. 

6. Smart Meter und Steuerbarkeit

Neue Anlagen sollen häufiger mit intelligenten Messsystemen (iMSys) und Steuerungstechnik ausgestattet werden müssen. 

7. Ende der attraktiven Volleinspeisung

Die derzeit höhere Vergütung für Volleinspeiseanlagen soll für Neuanlagen entfallen. 

Sollte man als Privatkunde noch 2026 bauen?

Rein wirtschaftlich ist eine Inbetriebnahme bis 31.12.2026 für viele Hausbesitzer attraktiv, weil dann nach aktuellem Recht die 20-jährige EEG-Vergütung mit Bestandsschutz gilt. 

Wenn Sie schnell sind, kann Ihre PV-Anlage noch 2026 auf dem Dach sein. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich.

Sie erreichen uns unter pv-speicher@sw-i.de oder (0841) 80-4412.