Das Gesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und setzt stärker auf Technologieoffenheit und individuelle Entscheidungen der Eigentümer. Für Hausbesitzer bedeutet das: mehr Flexibilität bei der Wahl der Heiztechnik, aber auch weiterhin die Notwendigkeit, langfristig auf klimafreundliche Lösungen zu setzen.
Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Eine der wichtigsten Änderungen: Die bisherige Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Eigentümer können künftig wieder selbst entscheiden, welche Heizungsart für ihr Gebäude sinnvoll ist. Neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen oder Biomasseheizungen bleiben auch moderne Gas- und Ölheizungen grundsätzlich zulässig.
Das bedeutet jedoch nicht, dass fossile Energieträger dauerhaft unverändert genutzt werden können. Das Gesetz verfolgt weiterhin das Ziel, die Wärmeversorgung schrittweise klimafreundlicher zu gestalten.
Klimaschutz bleibt das Ziel
Auch wenn die festen Vorgaben gelockert wurden, bleibt die Reduzierung von CO₂-Emissionen ein zentrales Ziel. Deshalb sollen Gas und Öl künftig zunehmend durch erneuerbare Anteile ergänzt werden. Geplant sind sogenannte Grüngasquoten sowie eine „Biotreppe“, die schrittweise höhere Anteile klimafreundlicher Brennstoffe vorsieht. Ab 2045 sollen Heizungen vollständig klimaneutral betrieben werden.
Das GMG legt folgende Biotreppe fest:
- Ab 2029: mindestens 10 % Ökogas-Anteil
- Ab 2030: mindestens 15 % Ökogas-Anteil
- Ab 2035: mindestens 30 % Ökogas-Anteil
- Ab 2040: mindestens 60 % Ökogas-Anteil
- Bis 2045:100 % klimaneutrale Gase (da Deutschland ab 2045 komplett klimaneutral sein muss).
Bestehende Heizungen können weiterlaufen
Für viele Eigentümer besonders wichtig: Funktionierende Heizungsanlagen müssen nicht automatisch ausgetauscht werden. Wer eine bestehende Heizung besitzt, kann diese weiterhin betreiben. Erst wenn eine Erneuerung ansteht, muss über die zukünftige Wärmeversorgung entschieden werden. Zu berücksichtigen sind dabei aber Kostenfaktoren wie der steigende Ökogas-Anteil ab 2029 und der CO₂-Preis. Zusammengenommen kann das dazu führen, dass die Betriebskosten einer Gas- oder Ölheizung spätestens ab 2029 in die Höhe schnellen.
Besonderheit für Vermieter: Falls das Gebäude vermietet wird, greift ab November 2026 eine Verschärfung: Vermieter müssen die CO₂-Kosten, Netzentgelte und die teureren Biogas-Mehrkosten bei neu eingebauten fossilen Anlagen zu mindestens 50 % selbst tragen. Die Kosten können also nicht mehr voll auf die Mieter umgelegt werden.
Förderungen bleiben erhalten
Der Staat unterstützt weiterhin Investitionen in energieeffiziente Gebäude und moderne Heiztechnik. Förderprogramme für Wärmepumpen, Gebäudesanierungen oder energetische Verbesserungen bleiben bestehen. Ebenso gibt es vom Staat hohe Fördergelder für die Fernwärme. Dadurch können Eigentümer bei einer Modernisierung erhebliche Zuschüsse erhalten und ihre Energiekosten langfristig senken. Für Gasheizungen gibt es keine Fördergelder mehr.
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?
Unabhängig vom GMG gewinnt die kommunale Wärmeplanung weiter an Bedeutung. Städte und Gemeinden entwickeln Konzepte für die zukünftige Wärmeversorgung ihrer Quartiere. Für Eigentümer kann es deshalb sinnvoll sein, geplante Fernwärmenetze oder andere lokale Wärmeangebote frühzeitig in die eigenen Überlegungen einzubeziehen. Wo in Ingolstadt Fernwärme verfügbar ist, finden Sie hier: Fernwärmeverfügbarkeit.
Unser Tipp: Langfristig denken
Das GMG schafft mehr Entscheidungsfreiheit. Gleichzeitig sollten Hauseigentümer nicht nur die Anschaffungskosten betrachten, sondern die Entwicklung der Energiepreise, der CO₂-Kosten und zukünftiger gesetzlicher Anforderungen berücksichtigen.
