Die Elektromobilität gewinnt weiter an Bedeutung. Damit das Laden von Elektrofahrzeugen künftig einfacher wird, hat der Gesetzgeber mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtende Vorgaben für die Vorbereitung und den Ausbau von Ladeinfrastruktur an Gebäuden geschaffen. Ziel ist es, bereits heute die Voraussetzungen für die Mobilität von morgen zu schaffen. 

Was ist das GEIG?

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt, wann bei Neubauten und größeren Renovierungen Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden muss. Das Gesetz trat im März 2021 in Kraft, wird ab Januar 2027 verschärft und setzt europäische Vorgaben zur Förderung der Elektromobilität im Gebäudebereich um. 

Dabei geht es nicht nur um die Installation von Wallboxen, sondern häufig bereits um die notwendige Vorbereitung durch Leerrohre, Kabeltrassen oder Anschlussmöglichkeiten für spätere Ladepunkte. 

Welche Gebäude sind betroffen?

Das GEIG unterscheidet zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie zwischen Neubauten und größeren Renovierungen. Grundsätzlich gelten unter anderem folgende Anforderungen:

  • Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen muss für 50 Prozent der Stellplätze die Leitungsinfrastruktur und für die übrigen 50 Prozent der Stellplätze die Vorverkabelung vorbereitet werden. Zusätzlich ist mindestens ein Ladepunkt Pflicht.
  • Bei neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss für 50 Prozent der Stellplätze die Leitungsinfrastruktur und für die übrigen 50 Prozent der Stellplätze die Vorverkabelung vorbereitet werden. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt für jeden fünften Stellplatz errichtet werden.
  • Für größere Renovierungen bestehender Gebäude gelten vergleichbare Vorgaben, sofern auch die Stellplätze oder die elektrische Infrastruktur betroffen sind.
  • Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen bereits seit 2025 mindestens einen Ladepunkt bereitstellen. 

Ausgenommen sein können unter anderem bestimmte von kleinen und mittleren Unternehmen selbst genutzte Nichtwohngebäude. 

Warum lohnt es sich, frühzeitig zu handeln?

Wer Ladeinfrastruktur erst nachträglich errichtet, muss häufig höhere Kosten für Tiefbau, Kabelverlegung oder Anpassungen der elektrischen Anlage einplanen. Wird die Infrastruktur dagegen bereits bei Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt, lassen sich Aufwand und Kosten meist deutlich reduzieren. Gleichzeitig steigt die Attraktivität von Wohn- und Gewerbeimmobilien für Mieter, Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Wir unterstützen Sie gerne

Ob Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekt, Unternehmensstandort oder Einrichtungen der öffentlichen Hand: Die Anforderungen rund um Ladeinfrastruktur werden zunehmend komplexer. Die Stadtwerke Ingolstadt unterstützen Sie von der ersten Beratung über den Netzanschluss bis zur passenden Lade- und Energielösung.

Gemeinsam prüfen wir die technischen Voraussetzungen vor Ort, bewerten den Leistungsbedarf und entwickeln eine wirtschaftliche Lösung für Ihre Immobilie. So schaffen Sie schon heute die Grundlage für die Mobilität von morgen.

Sie haben Fragen zur Ladeinfrastruktur oder planen eine Modernisierung? Wir beraten Sie gerne persönlich. Sie erreichen uns unter mikail.uensal@sw-i.de oder (0841) 80-4682.