Photovoltaikanlagen müssen in neuer Datenbank registriert werden, sonst droht Stopp der Einspeisevergütung

Wer es noch nicht getan hat, sollte jetzt schnell aktiv werden. Photovoltaikanlagen müssen bis zum Ende einer zweijährigen Frist am 31. Januar im sogenannten Marktstammdatenregister, einer Datenbank der Bundesnetzagentur, registriert werden. Versäumen Anlagenbetreiber dies, kann sogar ein Stopp der Einspeisevergütung drohen. Darauf möchten wir unsere Kunden hinweisen, um auch weiterhin gewährleisten zu können, dass die Sie als Anlagenbetreiber reibungslos zu ihrem Geld kommen.

Die Registrierung ist online unter www.marktstammdatenregister.de möglich und muss für Neu- und Bestandsanlagen durchgeführt werden. Wir haben Anlagenbetreiber, die Strom über unser Netz beziehen auch bereits rechtzeitig per Brief darüber informiert.

Eingeführt hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister bereits  Anfang 2019, um einen Überblick über die komplette Energielandschaft in Deutschland zu erhalten. Gemeldet werden müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die ans Netz angeschlossen sind – vom Großkraftwerk bis zur kleinen Photovoltaikanlage. Auch Stromspeicher sind betroffen. Rund zwei Millionen Anlagen sind bereits eingetragen, etwa 350.000 fehlen bundesweit kurz vor Fristende noch.


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