Das ändert sich ab 1. Juli
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 1. Juli 2021. Die SWI stellen das neue Programm vor.
BEG als einmaliger Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen und ersetzt zum 1. Juli die bisherigen rund zehn Fördermittelangebote auf diesem Feld der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In diesem Rahmen werden künftig energetische Sanierungen oder energieeffiziente Neubauten von Wohngebäuden (BEG WG) und Nicht-Wohngebäuden (BEG NWG) nach Effizienzhaus-Standard sowie energetische Altbau-Sanierungen mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Steigerung der Gebäudeeffizienz gefördert gefördert. Alle drei Programme werden wahlweise als einmaliger Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erhältlich sein. Auch die Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz ist künftig förderfähig. Die neuen Kreditkonditionen veröffentlicht die KfW am 1. Juli auf Ihrer Internetseite.
Förderbetrag pro Wohneinheit: Erst beantragen, dann bauen
Wie fast immer gilt: Mit dem Bauvorhaben darf erst nach Beantragung der Fördermittel begonnen werden. Dafür wird es, zumindest laut Eigenbeschreibung der KfW, leichter, die Förderung zu beantragen. Es ist nur noch ein einziger Antrag nötig, die Beantragung für die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung ist dabei bereits inklusive. Und besonders lukrativ: Die Fördergelder gelten pro Wohneinheit. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kann zum Beispiel den doppelten Betrag erhalten.
75.000 Euro Zuschuss möglich
Beim Bauen und Sanieren setzt der Bund als Fördermittelgeber künftig vor allem auf den Dreiklang aus Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Wer sein Einfamilienhaus saniert und dabei die Stufe „Effizienzhaus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht, erhält bis zu 75.000 Euro Zuschuss.
Neubau
Kredit mit Tilgungszuschuss oder direkt ausgezahlter Zuschuss – Sie haben die Wahl.
Effizienzhaus | (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 40 | 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 33.750 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 26.250 Euro |
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, erhalten Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.
Effizienzhaus | (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 | 45 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 54.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 50 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 75.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 48.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 45 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 67.500 Euro |
Effizienzhaus 70 | 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 42.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 40 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 60.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 36.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 35 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 52.500 Euro |
Effizienzhaus 100 | 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 33.000 Euro |
Effizienzhaus 100 Erneuerbare-Energien-Klasse | 32,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 48.750 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 30 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 45.000 Euro |
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Ist Ihre Immobilie mindestens 5 Jahre alt?
Ihre Sanierung wird gefördert, wenn Bauantrag oder Bauanzeige für Ihr Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss
Neu: Erstellen Sie mit einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und sanieren Sie innerhalb von max. 15 Jahren Schritt für Schritt zur gewünschten Effizienzhaus-Stufe. Ihre Förderung steigt um 5 %.
Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien
Für einzelne energetische Maßnahmen an Ihrem Wohngebäude ist ein Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" möglich.
Maßnahme | Tilgungszuschuss |
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen | 20 % |
Fenster und Außentüren einbauen oder erneuern | 20 % |
Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern | 20 % |
Lüftungsanlagen einbauen | 20 % |
Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen | 20 % |
Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik
Für verschiedene Maßnahmen im Bereich der Heizungstechnik ist eub Kredit mit Tilgungszuschuss möglich.
Maßnahme | Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung | Tilgungszuschuss bei Austausch einer Ölheizung |
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ | 20 % | 20 % |
Gas-Hybridheizung | 30 % | 40 % |
Solarthermie-Anlage | 30 % | 30 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien und ohne Emissionsgrenzwert | 35 % | 45 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien mit einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 | 40 % | 50 % |
Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik | 35 % | 45 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 % erneuerbaren Energien | 30 % | 40 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 % erneuerbaren Energien | 35 % | 45 % |
Optimierung der Heizungsanlage | 20 % | - |
Details
- Max. 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit
- Förderung wird gezahlt, wenn Bauantrag oder Bauanzeige für das Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegen.
- Ist die Einzelmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit 15 Jahren Laufzeit, steigt der Tilgungszuschuss um 5 %.
- Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.