Das ändert sich ab 1. Juli

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 1. Juli 2021. Die SWI stellen das neue Programm vor.

BEG als einmaliger Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen und ersetzt zum 1. Juli die bisherigen rund zehn Fördermittelangebote auf diesem Feld der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In diesem Rahmen werden künftig energetische Sanierungen oder energieeffiziente Neubauten von Wohngebäuden (BEG WG) und Nicht-Wohngebäuden (BEG NWG) nach Effizienzhaus-Standard sowie energetische Altbau-Sanierungen mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Steigerung der Gebäudeeffizienz gefördert gefördert. Alle drei Programme werden wahlweise als einmaliger Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss erhältlich sein. Auch die Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz ist künftig förderfähig. Die neuen Kreditkonditionen veröffentlicht die KfW am 1. Juli auf Ihrer Internetseite. 

Förderbetrag pro Wohneinheit: Erst beantragen, dann bauen

Wie fast immer gilt: Mit dem Bauvorhaben darf erst nach Beantragung der Fördermittel begonnen werden. Dafür wird es, zumindest laut Eigenbeschreibung der KfW, leichter, die Förderung zu beantragen. Es ist nur noch ein einziger Antrag nötig, die Beantragung für die Förderung von Fach­planung und Baubegleitung ist dabei bereits inklusive. Und besonders lukrativ: Die Fördergelder gelten pro Wohneinheit. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kann zum Beispiel den doppelten Betrag erhalten.

75.000 Euro Zuschuss möglich

Beim Bauen und Sanieren setzt der Bund als Fördermittelgeber künftig vor allem auf den Dreiklang aus Nach­haltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Wer sein Ein­familien­haus saniert und dabei die Stufe „Effizienz­haus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht, erhält bis zu 75.000 Euro Zuschuss.

Fördergelder für Wohngebäude im Überblick

Neubau

Kredit mit Tilgungszuschuss oder direkt ausgezahlter Zuschuss – Sie haben die Wahl.

Effizienzhaus (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit  Betrag je Wohneinheit 
Effizienzhaus 40 Plus 25 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 40 20 % von maximal 120.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse  oder Nachhaltigkeits-Klasse  22,5 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 33.750 Euro
Effizienzhaus 55 15 % von maximal 120.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse  oder Nachhaltigkeits-Klasse  17,5 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 26.250 Euro

Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung sowie eine Nachhaltigkeits­zertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.

Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus

Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus  sanieren oder ein frisch saniertes Effizienz­haus kaufen, erhalten Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.

Effizienzhaus (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit  Betrag je Wohneinheit 
Effizienzhaus 40 45 % von maximal 120.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 54.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse  50 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 75.000 Euro
Effizienzhaus 55 40 % von maximal 120.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 48.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse  45 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 67.500 Euro
Effizienzhaus 70 35 % von maximal 120.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 42.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse  40 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 60.000 Euro
Effizienzhaus 85 30 % von maximal 120.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 36.000 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse  35 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 52.500 Euro
Effizienzhaus 100 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 33.000 Euro
Effizienzhaus 100 Erneuerbare-Energien-Klasse  32,5 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 48.750 Euro
Effizienzhaus Denkmal 25 % von maximal 120.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse  30 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten bis zu 45.000 Euro

Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.

Ist Ihre Immobilie mindestens 5 Jahre alt?

Ihre Sanierung wird gefördert, wenn Bau­antrag oder Bau­anzeige für Ihr Wohn­gebäude zum Zeit­punkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss

Neu: Erstellen Sie mit einer Expertin oder einem Experten für Energie­effizienz einen individuellen Sanierungs­fahrplan (iSFP) und sanieren Sie innerhalb von max. 15 Jahren Schritt für Schritt zur gewünschten Effizienz­haus-Stufe. Ihre Förderung steigt um 5 %.

Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien

Für einzelne energetische Maßnahmen an Ihrem Wohngebäude ist ein Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der "Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maßnahmen (BEG EM)" möglich.

Maßnahme Tilgungszuschuss
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschoss­decken dämmen 20 %
Fenster und Außentüren einbauen oder erneuern 20 %
Sommerlichen Wärmeschutz  einbauen oder erneuern 20 %
Lüftungsanlagen einbauen 20 %
Digitale Systeme einbauen, die den Energie­verbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen 20 %

Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik

Für verschiedene Maßnahmen im Bereich der Heizungs­technik ist eub Kredit mit Tilgungszuschuss möglich.

Maßnahme Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung Tilgungszuschuss bei Austausch einer Ölheizung
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“  20 % 20 %
Gas-Hybridheizung 30 % 40 %
Solarthermie-Anlage 30 % 30 %
Biomasse-Anlagen und Hybrid­heizungen mit erneuerbaren Energien und ohne Emissions­grenzwert 35 % 45 %
Biomasse-Anlagen und Hybrid­heizungen mit erneuer­baren Energien mit einem Emissions­grenzwert für Fein­staub von max. 2,5 mg/m3 40 % 50 %
Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik  35 % 45 %
Gebäudenetz  oder Anschluss an ein Fern­wärme­netz mit mindestens 25 % erneuer­baren Energien 30 % 40 %
Gebäudenetz  oder Anschluss an ein Fern­wärme­netz mit mindestens 55 % erneuer­baren Energien 35 % 45 %
Optimierung der Heizungsanlage 20 % -

Details

  • Max. 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit 
  • Förderung wird gezahlt, wenn Bau­antrag oder Bau­anzeige für das Wohn­gebäude zum Zeit­punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegen.
  • Ist die Einzelmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungs­fahrplans (iSFP) mit 15 Jahren Laufzeit, steigt der Tilgungs­zuschuss um 5 %.
  • Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.

Baubegleitung

Alle ausführlichen Infos zur Förderung der Baubegleitung finden Sie direkt bei der KfW unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/

Die Förderbeträge für Nicht-Wohngebäude sowie alle Infos zu detaillierten Vorgaben und Fördervoraussetzungen sowie etwaige Aktualisierungen oder Änderungen finden Sie unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/


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